ANMELDUNG

 

ALLGEMEIN

Die Erzbischöfliche Fachoberschule Vinzenz von Paul steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

FOS 11

  • Gymnasiasten, die die 10. Jahrgangsstufe bestanden und so die Berechtigung zum Eintritt in die Sekundarstufe II erlangt haben (in diesem Fall ist kein Mindestschnitt erforderlich),
  • Realschüler, Mittelschüler und Wirtschaftsschüler, die den Mittleren Schulabschluss mit dem Mindestdurchschnitt 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik bestanden haben, sowie
  • Schüler mit Mittlerem Schulabschluss, die den Vorkurs oder die Vorklasse mit Erfolg besucht haben.

FOS 13

  • Fachhochschulreife mit einem Mindestschnitt von 3,0

Die 13. Jahrgangsstufe wird im Schuljahr 2024/25 genehmigt sein, dies hat Auswirkungen auf die Notenbildung und die Abschlussprüfungen. Wenn Sie hierzu im Vorfeld fragen haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

 

Die Präsentation vom Informationsabend am 25.01.2024 bietet einen allgemeinen Überblick über die FOS und geht vor allem auf unsere Fachoberschule ein.

 

ANMELDUNG ZUM SCHULJAHR 2024/25

Die Anmeldung findet vom 26. Februar bis zum 08. März 2024 statt. Die Unterlagen, die Sie für die Anmeldung benötigen, können Sie an der Schulpforte abholen oder in unserem Downloadbereich herunterladen:

  1. Hinweise zur Anmeldung

Die folgenden Dokumente sind Bestandteil des Schulvertrags und verbleiben bei Ihnen:

  1. Grundordnung (als Bestandteil des Schulvertrags)
  2. EMO-M (als Bestandteil des Schulvertrags)
  3. PMO-M (als Bestandteil des Schulvertrags)
  4. Informationen zum Datenschutz
  5. Datenschutzerklärung Eltern- und Schülerportal

Die folgenden Formulare sind auszufüllen und bei der Anmeldung abzugeben:

  1. Anmeldebogen
  2. Schulvertrag
  3. Sepa-Lastschriftermächtigung
  4. Datenschutzerklärung personenbezogene Daten
  5. Einwilligungserklärungen zum Schüler- und Elternportal

Daneben benötigen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente:

  1. Zeugnis
FOS 11
FOS 13
das Zeugnis der Mittleren Reife/des Mittleren Schulabschlusses
mit dem Mindestschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
(im Original; bleibt bis SJ-Beginn an der Schule)
das Zeugnis der Fachhochschulreife
mit einem Mindestschnitt von 3,0
(im Original; bleibt bis SJ-Beginn an der Schule)
oder oder
das Halbjahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe
(im Original; bleibt bis SJ-Beginn an der Schule)
das Halbjahreszeugnis der 12. Jahrgangsstufe
(im Original; bleibt bis SJ-Beginn an der Schule)
  1. amtlicher Lichtbildausweis
  2. lückenloser Lebenslauf (mit Passbild und Unterschrift)
  3. Nachweis gemäß Masernschutzgesetz

In manchen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig:

  1. gegebenenfalls Zusatz zum Schulvertrag (nicht-christliche Konfession)s
  2. gegebenenfalls Anträge für katholischen oder evangelischen Religionsunterricht
  3. gegebenenfalls Antrag auf Zustimmung der OKDB
  4. gegebenenfalls Schulgeldermäßigung für Geschwisterkinder
  5. gegebenenfalls eine Vollmacht zur Anmeldung (auf dem Schulvertrag ist die Unterschrift BEIDER Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig; wenn nicht beide unterzeichnen, kann die fehlende Unterschrift durch diese Vollmacht ersetzt werden; diese Vollmacht können Sie formlos geben, hierzu halten wir keinen Vordruck bereit),
  6. gegebenenfalls die Erklärung zur Sorgeberechtigung bei getrenntlebenden bzw. geschiedenen Eltern,
  7. gegebenenfalls die Vollmacht bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben,
  8. gegebenenfalls den gerichtlichen Entscheid bzgl. des Sorgerechts, wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist und
  9. gegebenenfalls ein amtliches Führungszeugnis, falls im gegenwärtigen Schuljahr keine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besucht wurde.

Das Zeugnis, das bei der Anmeldung vorgelegt wird, wird von der Schule einbehalten und bei Abmeldung oder beim tatsächlichen Antritt zum Schuljahresbeginn zurückgegeben.