ALLGEMEIN
Die Erzbischöfliche Fachoberschule Vinzenz von Paul steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Gymnasiasten, die die 10. Jahrgangsstufe bestanden und so die Berechtigung zum Eintritt in die Sekundarstufe II erlangt haben (in diesem Fall ist kein Mindestschnitt erforderlich),
- Realschüler, Mittelschüler und Wirtschaftsschüler, die den Mittleren Schulabschluss mit dem Mindestdurchschnitt 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik bestanden haben, sowie
- Schüler mit Mittlerem Schulabschluss, die den Vorkurs oder die Vorklasse mit Erfolg besucht haben.
Die Präsentation vom Informationsabend am 7. Februar 2022 bietet einen allgemeinen Überblick über die FOS und geht vor allem auf unsere Fachoberschule ein.
ANMELDUNG ZUM SCHULJAHR 2023/24
Die Anmeldung findet vom 27. Februar bis zum 10. März 2023 statt. Die Unterlagen, die Sie für die Anmeldung ausfüllen müssen, können Sie an der Schulpforte abholen oder in unserem Downloadbereich herunterladen:
- Schulvertrag
- Anmeldebogen
- Grundordnung (als Bestandteil des Schulvertrags)
- EMO-M (als Bestandteil des Schulvertrags)
- PMO-M (als Bestandteil des Schulvertrags)
- Einzugsermächtigung
- Erklärung zum Datenschutz
Des Weiteren benötigen Sie für die Anmeldung:
- Zeugnis der Mittleren Reife/des Mittleren Schulabschlusses mit den Mindestschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathemtik (im Original) oder
- Halbjahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe (im Original)
- amtlicher Lichtbildausweis
- lückenloser Lebenslauf (mit Passbild und Unterschrift)
- gegebenenfalls eine Vollmacht zur Anmeldung (auf dem Schulvertrag ist die Unterschrift BEIDER Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig; wenn nicht beide unterzeichnen, kann die fehlende Unterschrift durch diese Vollmacht ersetzt werden; diese Vollmacht können Sie formlos geben, hierzu halten wir keinen Vordruck bereit),
- gegebenenfalls die Erklärung zur Sorgeberechtigung bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern,
- gegebenenfalls die Vollmacht bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben,
- gegebenenfalls den gerichtlichen Entscheid bzgl. des Sorgerechts, wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist und
- gegebenenfalls ein amtliches Führungszeugnis, falls im gegenwärtigen Schuljahr keine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besucht wurde.
Das Zeugnis, das bei der Anmeldung vorgelegt wird, wird von der Schule einbehalten und bei Abmeldung oder beim tatsächlichen Antritt zum Schuljahresbeginn zurückgegeben.