Die Erzbischöfliche Fachoberschule Vinzenz von Paul steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
HIER finden Sie die Präsentation vom Informationsabend am 13. Januar 2020. Sie bietet einen allgemeinen Überblick über die FOS und geht vor allem auf unsere Fachoberschule ein.
Die Anmeldung findet am XXYY , und am XXYY statt. Wir beschränken den Anmeldezeitraum auf zwei Tage, damit die Bewerber, die wir aufgrund unserer begrenzten Kapazitäten nicht aufnehmen können, genügend Zeit haben, sich bei einer anderen Fachoberschule anzumelden.
Die Unterlagen, die Sie für die Anmeldung ausfüllen müssen, können Sie bei Herrn Scherer an der Pforte der Schule abholen oder in unserem Servicebereich herunterladen:
Schulvertrag (auf der Website nur als Muster)
Anmeldebogen
Grundordnung (als Bestandteil des Schulvertrags)
EMO-M (als Bestandteil des Schulvertrags)
PMO-M (als Bestandteil des Schulvertrags)
Einzugsermächtigung
Erklärung zum Datenschutz
Wenn Sie diese Dokumente bereits im Vorfeld zu Kenntnis nehmen und gegebenenfalls ausfüllen, sparen Sie während der eigentlichen Anmeldung allen Beteiligten Zeit.
Daneben benötigen Sie für die Anmeldung
das Zeugnis der Mittleren Reife/des Mittleren Schulabschlusses mit den Mindestschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathemtik (im Original) oder
das Halbjahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe (im Original),
einen amtlichen Lichtbildausweis,
einen lückenlosen Lebenslauf (mit Passbild),
gegebenenfalls eine Vollmacht zur Anmeldung (auf dem Schulvertrag ist die Unterschrift BEIDER Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig; wenn nicht beide unterzeichnen, kann die fehlende Unterschrift durch diese Vollmacht ersetzt werden; diese Vollmacht können Sie formlos geben, hierzu halten wir keinen Vordruck bereit),
gegebenenfalls die Erklärung zur Sorgeberechtigung bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern,
gegebenenfalls die Vollmacht bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben,
gegebenenfalls den gerichtlichen Entscheid bzgl. des Sorgerechts, wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist und
gegebenenfalls ein amtliches Führungszeugnis, falls im gegenwärtigen Schuljahr keine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besucht wurde.
Sollten in Einzelfällen weitere Angaben notwendig sein, so halten wir zum Anmeldetermin die entsprechenden Dokumente bereit.