FACHPRAKTISCHE AUSBILDUNG

 

Der Bildungsauftrag der Fachoberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Realität vor. Dieser Praxisbezug geht in erster Linie von der schulbegleitenden fachpraktischen Ausbildung aus, die ein Wesensmerkmal dieser Schulart darstellt. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Blockform in Betrieben oder der Verwaltung für den Wirtschaftszweig und in sozialen Einrichtungen für den Sozialwesenszweig im Wechsel mit dem fachtheoretischen Unterricht an der Schule. Dieser Wechsel von Theorie und Praxis bietet vor allem im fachtheoretischen Unterricht die Möglichkeit, auf praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zurückzugreifen und diese vor einen theoretischen Hintergrund zu stellen. Die fachpraktische Ausbildung umfasst in etwa die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11.

 

DIE ZIELSETZUNG DER FACHPRAKTISCHEN AUSBILDUNG

Die Schüler der Fachoberschule verfügen in der Regel über wenige oder keine praktische Erfahrungen. Aufgabe der fachpraktischen Ausbildung ist es deshalb:

  • einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung zu leisten.
  • die Verbesserung überfachlicher Kompetenzen sowie der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
  • die Steigerung der Verantwortungsbereitschaft.
  • der Erwerb berufsbezogener, praktischer Kompetenzen als Grundlage für den Unterricht.
  • die Anwendung und Reflexion von Unterrichtsinhalten in der Praxis und umgekehrt.
  • das Sammeln von Einblicken in verschiedene Tätigkeitsfelder als Orientierungshilfe für die spätere Berufsfindung.
  • die Begegnung mit der Arbeitswelt und den dort auftretenden Problemen.

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR FACHPRAKTISCHEN AUSBILDUNG

  • Das Praktikum erfolgt in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
  • Die SchülerInnen erhalten frühzeitig eine Liste mit möglichen Praktikumsstellen und dürfen sich dann selbstständig auf ihre Wunschstelle bewerben.
  • Die SchülerInnen sind in der Regel im zweiwöchigen Wechsel in der Schule und an der Praktikumsstelle. Insgesamt umfasst das Praktikum im Schuljahr ca. 18 Wochen.
  • Die SchülerInnen wechseln zum Schulhalbjahr die Praktikumsstelle. Somit sind die SchülerInnen insgesamt ca. 9 Wochen an einer Praktikumsstelle.
  • Schulfreie Tage und Ferien sind ebenfalls ausbildungsfrei im Praktikum.
  • Es gilt eine im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer, mindestens aber 38 Zeitstunden, höchstens 40 Zeitstunden (ohne Pausen gerechnet). Das Praktikum findet in der Regel wochentags (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends statt. Zu beachten sind bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit sowie Pausenregelungen.
  • Die SchülerInnen dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten.
  • Für Schäden, die durch die SchülerInnen im Betrieb eventuell verursacht werden, hat die Schule eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (diese gilt jedoch nicht für vorsätzliche Schäden).

 

AUFGABEN DES PRAKTIKANTEN

  • Die SchülerInnen führen einen Tätigkeitsnachweis (Wochenbericht), in den sie täglich in Kurzform ihre Tätigkeiten, ihre Arbeitszeit und eventuelle Fehltage, sowie die Gesamtwochenstundenzahl, eintragen. Zusätzlich führen die SchülerInnen eine Liste mit allen Fehltagen im Überblick. Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch ihre Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit beider Dokumente, sowie Anwesenheit und ggf. Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock der Betreuungslehrkraft der Schule in Papierform vorgelegt.
  • Im Krankheitsfall sind die SchülerInnen angehalten, unverzüglich den Betrieb, die Schule und die Betreuungslehrkraft zu verständigen. Ab dem dritten Fehltag ist dem Betrieb bzw. der Schule ebenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Die SchülerInnen schreiben im Schuljahr insgesamt vier größere Themenberichte. Über Form und Inhalt werden die SchülerInnen von Seiten der Betreuungslehrkraft rechtzeitig am Schuljahresanfang informiert. Die Themenberichte sind von der/dem SchülerIn und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich unrichtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Den Bericht legen die SchülerInnen anschließend der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor.

KIRCHLICHES PROFIL DER FACHPRAKTISCHEN AUSBILDUNG AN DER VINZENZ VON PAUL FACHOBERCHULE

  • Die Praktikumsbetriebe unserer Schule erfüllen ethische Prinzipien und dürfen zum Beispiel nicht in der Rüstungs- und Waffenproduktion, Kernkraft oder Gentechnologie tätig sein, weltweit keine Kinder- oder Zwangsarbeit ausnutzen und keine Minderheiten diskriminieren.
  • Die Schüler dürfen ihren Praktikumsbetrieb frei wählen, ohne Zwangszuteilung durch die Schule.
  • Wir stehen stets im engen Austausch mit den Betrieben und stellen eine engagierte und transparente Schülerbetreuung bereit.

 

Haben Sie Interesse, Praktikumsbetrieb bei der Vinzenz-von-Paul Fachoberschule zu werden oder benötigen Sie weitere Informationen? Schreiben Sie an hiebl(at)rs-fos-indersdorf.de.