Was der Herr gibt,
hat für die Gerechten Bestand,
und sein Wohlgefallen verleiht dauerndes Glück

Jesus Sirach 11, 28

 

DAS FACH

Das Ziel des Rechtslehreunterrichts besteht darin, den Schülern das notwendige Rüstzeug zu vermitteln, um selbstständig rechtliche Alltagsprobleme mit Hilfe verschiedener Gesetzestexte lösen zu können. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Anwendung der Subsumtionstechnik gelegt.

Im 1. Halbjahr beleuchten die Schüler/innen rechtliche Probleme aus der Sicht des Verbrauchers. Sie machen sich mit den Leitgedanken des Privatrechts vertraut und setzen sich mit dem Kaufvertragsrecht auseinander, indem sie mögliche Störungen beim Abschluss und bei der Erfüllung von Kaufverträgen anhand von Rechtsfällen untersuchen. Auf diese Weise gewinnen die Schüler/innen ein Bewusstsein für den Wert der auf Privatautonomie gegründeten Rechtsordnung.

Im 2. Halbjahr betrachten die Schüler/innen rechtliche Probleme aus der Sicht eines Kaufmanns (Handelsrecht) und aus der Sicht des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers (Arbeitsrecht). Im Handelsrecht werden die unterschiedlichen Kaufmannseigenschaften thematisiert, die Rechte und Pflichten eines Kaufmannes ausführlich behandelt, die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen erörtert und einzelne Vorschriften aus dem Handelsrecht (z.B. Aktiengesetz) fallgerecht angewendet.

Im Bereich des Arbeitsrechts wird das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages thematisiert, an konkreten Rechtsfällen werden Störungen beim Abschluss von Arbeitsverträgen erarbeitet und mögliche Handlungsalternativen aufgezeigt. Weiterhin wird auf die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) eingegangen und schließlich an Praxisbeispielen die vielfältigen Anlässe untersucht, die zu einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen (z.B. Kündigungen).

Das Fach Rechtslehre wird ausschließlich in der 11. Jahrgangsstufe in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung der FOS unterrichtet.
www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/fos/11/rechtslehre/w
(Lehrplan 11. Klasse, Wirtschaft und Verwaltung)


DIE FACHSCHAFT

In der Fachschaft Rechtslehre unterrichtet Herr Fendt.

 

DIE PRÜFUNGEN:

In der 11. Klasse wird pro Halbjahr eine Kurzarbeit im Umfang von 30 Minuten geschrieben.