Schulaufgaben und Kurzarbeiten müssen nachgeschrieben werden. Diese Nachschreibtermin ist jeweils freitags um 13.20 Uhr, der Prüfungsraum ist Raum P17 (Pavillon, erstes Stockwerk).
- In Einzelfällen kann es sein, dass die Lehrkraft andere Termine anordnet (beispielsweise um einen zeitnahen Nachschreibtermin zu ermöglichen).
- Bei Nachschreibterminen gilt die Ankündigungsfrist (mindestens eine Woche vor Prüfungstermine) nicht.
- Wer eine Schulaufgabe nachholt, muss an diesem Tag bei Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten und auch Schulaufgaben in anderen Fächern mitschreiben.
- Bei einer Erkrankung am Tag der Nachschrift ist ein ärztliches Attest erforderlich.
- Einen Nachtermin unentschuldigt zu versäumen, führt zu 0P (Note 6).
- Es können auch zwei Kurzarbeiten an einem Tag nachgeschrieben werden.