SCHULRECHT AN DER BAYERISCHEN FACHOBERSCHULE

 

PRIVATSCHULFREIHEIT

Als Schule in kirchlicher Trägerschaft der Erzdiözese München und Freising sind wir eine Privatschule gemäß Grundgesetz Art. 7, Absatz 4, gemäß der Bayerischen Verfassung Art. 134 und gemäß des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, Dritter Teil, Abschnitt I tätig. Damit haben wir bedeutende Freiheiten in der Ausgestaltung des Unterrichts, in der pädagogischen Schwerpunktsetzung und in der Organisation des Schulbetriebs.

Wir sind staatlich anerkannt, können somit Abschlussprüfungen durchführen und Zeugnisse erstellen wie eine öffentliche Schule. Insbesondere bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülen, bei der Erhebung der Noten, beim Vorrücken und bei der Durchführung der Abschlussprüfungen sind wir infolgedessen an staatliche Regelungen gebunden.

 

DIE FOS-BOS-SCHULORDNUNG

Seit dem Schuljahr 2017/18 ist die neue FOBOSO in Kraft, die gemeinsame Schulordnung für die Fachoberschule und die Berufliche Oberschule. Den stets aktuellen Text der FOBOSO finden Sie im Internet. Geregelt werden hier vor allem die schulartpezifischen Besonderheiten, insbesondere zum Übertritt und zu den Prüfungen. Etwaige Übergangsregelungen sind inzwischen ausgelaufen.

 

WEITERE GESETZES- UND RECHTSTEXTE

Nicht schulartspezifische Regelungen des Schulbetriebs trifft die Bayerische Schulordnung (BayScho), die Grundlagen legt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

Die seit 2017/18 gültigen Lehrpläne veröffentlicht das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).