ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BAYERISCHEN FACHOBERSCHULE
ALLGEMEIN
Die Fachoberschulen besteht in Bayern sein nun gut 50 Jahren. Diese Schulart eröffnen Schülerinnen und Schülern Bildungswege, die unmittelbar an den mittleren Schulabschluss anschließen und viele Möglichkeiten insbesondere natürlich im Hinblick auf ein Studium eröffnen. Die Fachoberschule hat sich dabei als großes Erfolgsmodell erwiesen. Auf Veränderungen im bayerischen Schulwesen, im Hochschulwesen und in der Berufswelt hat die FOS als Schulart immer wieder mit angepassten Angeboten reagiert, so dass an der FOS inzwischen vier Jahrgangsstufen, drei mögliche Abschlüsse und sieben Ausbildungsrichtungen existieren.
Einen Überblick über die Geschichte der FOS in Bayern bietet schlaglichtartig https://historie.bfbn.de/.
ANFORDERUNGEN
Voraussetzung für die Anmeldung für die 11. Klasse an der Fachoberschule ist ein mittlerer Schulabschluss sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule.
Die Eignung wird in der Regel nachgewiesen durch:
- die Oberstufenreife des Gymnasiums (Vorrückerlaubnis in die 11. Klasse)
- oder einen Notenschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis eines mittleren Schulabschlusses (an Realschule, Mittelschule oder Wirtschaftsschule).
Fehlt eine der Noten im Zeugnis der mittleren Reife, so ist in allen drei Fächern eine Eignungsprüfung abzulegen. Bei vorhandenen, aber zu schlechten Noten in Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis der mittleren Reife ist eine Aufnahme in die Fachoberschule nicht möglich.
Für Schülerinnen und Schüler, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Besuch der Vorklasse oder des Vorkurses eine Möglichkeit sein, den Einstieg in die FOS zu finden.
DIE JAHRGANGSSTUFEN DER FOS
In der 11. Jahrgangsstufe kommt zum normalen Unterricht die fachpraktische Ausbildung in Betrieben und Behörden, Lehrwerkstätten oder sozialen Einrichtungen (je nach Ausbildungsrichtung). An der erzbischöflichen Fachoberschule Markt Indersdorf findet der Wechsel zwischen schulischem Unterricht und fachpraktischer Ausbildung in einem zweiwöchentlichen Turnus statt.
In der 12. und 13. Jahrgangsstufe findet durchgehend regulärer Oberstufenunterricht statt.
ABSCHLÜSSE
Die Fachoberschule schließt nach der 12. Jahrgangsstufe mit der Allgemeinen Fachhochschulreife ab.
Diese bietet die Möglichkeit zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in einem beliebigen Studiengang.
Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler können die FOS 13 besuchen. Über die 13. Jahrgangsstufe können zwei Abschlüsse erworben werden.
- Fachgebundene Hochschulreife - ohne Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache: Dieser Abschluss berechtigt zu einem Universitätsstudium, das im Bereich der absolvierten Ausbildungsrichtung liegt.
- Allgemeine Hochschulreife - mit Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache: Mit der Allgemeinen Hochschulreife stehen Ihnen alle Studiengänge an einer Hochschule oder Universität offen. Dieser Abschluss entspricht dem Abitur des Gymnasiums.
DIE AUSBILDUNGSRICHTUNGEN DER BAYERISCHEN FACHOBERSCHULE
Von den ingesamt sieben Ausbildungsrichtungen der bayerischen FOS bieten wir in Markt Indersdorf zwei an:
- SOZIALWESEN mit den Profilfächern Pädagogik und Psychologie, Sozialwirtschaft und Recht, Chemie, Biologie, Soziologie,
- WIRTSCHAFT UND VERWALTUNG mit den Profilfächern Volkswirtschaftslehre, Rechtslehre, Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Naturwissenschaften und Informatik
Daneben gibt es noch fünf weitere Ausbildungsrichtungen:
- TECHNIK mit den Profilfächern Physik, Technologie, Chemie und Mathematik Additum
- AGRARWIRTSCHAFT, BIO - UND UMWELTTECHNOLOGIE mit den Profilfächern Biologie, Chemie, Physik und Technologie
- INETRNATIONALE WIRTSCHAFT mit den Profilfächern Internationale Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, Französisch oder Spanisch, Rechtslehre, Naturwissenschaften und International Business Studie
- GESTALTUNG mit den Profilfächern Gestaltung (Theorie und Praxis), Medien und Naturwissenschaften
- GESUNDHEIT mit den Profilfächern Gesundheitswissenschaften, Chemie, Kommunikation und Interaktion und Biologie.
Der Unterricht in den Profilfächern ist fachlich anspruchsvoll und vermittelt tiefe Kenntnisse. Diese Ausbildungsrichtungen verlangen auch von den Schulen eine Spezialisierung, so dass in der Regel auch sehr große FOSsen nicht alle Ausbildungsrichtungen anbieten können.
Die Wahl der Ausbildungsrichtung ist entscheidend für die fachpraktische Ausbildung und die Profilfächer, die einen Schwerpunkt im Unterricht bilden. In der 12. Jahrgangsstufe ergeben sich zudem mit der Belegung von geeigneten Wahlpflichtfächern Möglichkeiten, die Ausbildungsrichtung gezielt zu vertiefen oder zu erweitern.
Daneben ist aber ausdrücklich festzuhalten, dass die FOS eine allgemeinbildende Schule ist. Das heißt, dass ein großer Teil der Fächer, Unterrichtszeit und der Noten nicht spezifisch, sondern über alle Ausbildungsrichtungen hinweg identisch sind.
SCHULRECHT AN DER BAYERISCHEN FACHOBERSCHULE
PRIVATSCHULFREIHEIT
Als Schule in kirchlicher Trägerschaft der Erzdiözese München und Freising sind wir eine Privatschule gemäß Grundgesetz Art. 7, Absatz 4, gemäß der Bayerischen Verfassung Art. 134 und gemäß des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, Dritter Teil, Abschnitt I tätig. Damit haben wir bedeutende Freiheiten in der Ausgestaltung des Unterrichts, in der pädagogischen Schwerpunktsetzung und in der Organisation des Schulbetriebs.
Wir sind staatlich anerkannt, können somit Abschlussprüfungen durchführen und Zeugnisse erstellen wie eine öffentliche Schule. Insbesondere bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülen, bei der Erhebung der Noten, beim Vorrücken und bei der Durchführung der Abschlussprüfungen sind wir infolgedessen an staatliche Regelungen gebunden.
DIE FOS-BOS-SCHULORDNUNG
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist die neue FOBOSO in Kraft, die gemeinsame Schulordnung für die Fachoberschule und die Berufliche Oberschule. Den stets aktuellen Text der FOBOSO finden Sie im Internet. Geregelt werden hier vor allem die schulartpezifischen Besonderheiten, insbesondere zum Übertritt und zu den Prüfungen. Etwaige Übergangsregelungen sind inzwischen ausgelaufen.
WEITERE GESETZES- UND RECHTSTEXTE
Nicht schulartspezifische Regelungen des Schulbetriebs trifft die Bayerische Schulordnung (BayScho), die Grundlagen legt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
Die seit 2017/18 gültigen Lehrpläne veröffentlicht das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).