KRANKMELDUNG UND BEURLAUBUNG
KRANKMELDUNG
- Melden Sie eine Erkrankung telefonische in der Schule unter 08136/8840 zwischen 7:15 und 7:55 Uhr.
- Während der Praktika ist zusätzlich eine telefonische Meldung im Praktikumsbetrieb erforderlich.
Bei mehrtägiger Erkrankung muss die Meldung bei der Schule jeden Tag erneuert werden.
Bitte vergessen Sie diesen Anruf nicht, da wir, wenn Schülerinnen und Schüler ohne Abmeldung nicht in der Schule erscheinen, nachforschen und gegebenenfalls die Polizei einschalten müssen.
ENTSCHULDIGUNG UND ATTEST
Die telefonische Meldung ist keine ausreichende Entschuldigung. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt über das Formular Krankmeldung/Gesundmeldung.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten:
- Die schriftliche Entschuldigung erfolgt, wenn der Schulbesuch wieder möglich ist bzw. spätestens am fünften Fehltag (gegebenenfalls per Post).
- An einem Tag mit einem angekündigten Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat) ist stets ein Attest erforderlich, wenn dieser Schultag krankheitsbedingt versäumt wird.
- Dieses Attest muss am gleichen Tag ausgestellt sein.
- Bei einer Erkrankung von mehr als fünf Schultagen ist ein Attest erforderlich.
- Zu spät eingereichte Entschuldigungen und Atteste werden nicht mehr entgegengenommen, die Fehltage gelten als unentschuldigt.
- Eine elektronische Krankmeldung (beispielsweise per E-Mail) ist nicht möglich.
- Zu viele Fehltage (auch krankheitsbedingt und entschuldigt) können den Erfolg der fachpraktischen Ausbildung gefährden.
- Bei Häufung von krankheitsbedingten Fehltagen werden wir gegebenenfalls Attestpflicht anordnen.
- Mehr als fünf unentschuldigte Fehltage in der 12. Klasse führen dazu, dass keine Zulassung zu den Prüfungen zum Fachabitur erfolgen kann.
BEURLAUBUNGEN
Beurlaubungen sind i.d.R. eine Woche im Voraus zu beantragen. Nutzen Sie bitte das entsprechende Beurlaubungsformular.